Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

Skin loves ink –Tattoo Studio – in Elmshorn

 

§1  Ich, Michelle Wulf von Skin loves ink, tätowiere Kunden grundsätzlich erst ab dem 18 Lebensjahr. Bei Personen unter 18 Jahren benötige ich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten und des Kindes. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht innehaben, bedarf es zusätzlich einer Kopie der Sorgerechtsbescheinigung. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden. Auch muss zum Tattoo-Termin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.


§2  Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt in unser Studio nur mit mindestens einem Erziehungsberechtigten gestattet.


§3  Ich behalte mir vor, Kunden unbegründet abzulehnen.


§4  Ich tätowiere keine Personen, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, die sich in der Schwangerschaft befinden (während und 6 Wochen nach der Stillzeit), und bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten wenn diese nicht vorher abgesetzt werden können (Nach Absprache).


§5  Der Kunde ist verpflichtet, mich über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)


§6  Das Tattoo Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.


§7  Die Tattoo-Motive können mitgebracht werden aber in jedem Fall verändere ich auch die Vorlage zu individuellen Motiven. Bildmaterial wird bevorzugt per E-Mail, Instagram oder Facebook empfangen. Bildmaterial kann auch auf einem USB-Stick oder ähnlichen Speichermedien mitgebracht werden. Du als Kunde stellst uns von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter wegen Deines Tattoo-Motiv/-Vorlage frei.


§8  Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, welches nur in Zusammenhang mit einem gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) möglich ist. Diese muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.


§9  Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223, 223 a STGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.


§10  Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung (Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad). Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen inklusive Nachstecharbeiten. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt individuell vom Kunden, insbesondere von dessen Hauteigenschaften und/oder der Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab. Nachstecharbeiten, die auf Grund unsachgemäßer Pflege durch den Kunden erforderlich werden, sind gesondert vergütungspflichtig.

Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem letzten Tag der Leistungserbringung wahrzunehmen, ansonsten sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig. Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeiten durch den Kunden grundlos und/ oder ohne fristgerechte Absage (48 Stunden / 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf die kostenfreie Nachstecharbeiten.

Nachstecharbeiten sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig.

Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich. Motive im Hand-, Fuß- oder Ohrbereich (welche schlecht heilen, da es sich um eine häufig beanspruchte Fläche handelt) werden nur kostenpflichtig nachgestochen.

 

Die Erstellung der gewünschten Motive ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt. Ungefähre Preiseinschätzungen bei dem Vorgespräch sind kein Festpreis. Ohne fertigen Entwurf und genauer Größe ( die am Tattoo-Termin ) gemeinsam mit dem Kunden festgelegt wird, ist eine genaue Preiseinschätzung nicht möglich. Sollte das Tattoo aufwendiger sein und mehr Zeit in Anspruch nehmen als geschätzt, kann der Preis sich erhöhen.


§11  Die Anzahlung ist im Fall einer kurzfristigen Absage oder Nichterscheinen, nicht rückerstattbar / auszahlbar, da es sich bei der Anzahlung um eine Absicherung für den Tätowierer handelt, um den benötigten Aufwand vorab zu decken. Eine Bank-Überweisung der Anzahlung kann nur in Absprache mit dem Tätowierer/Geschäftsführer erfolgen.


§12  Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach der Beendigung der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.


§13  Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei mir gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Und sind nicht Übertragbar. Der Gutschein muss innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.


§14  Eine Übertragung der Anzahlung sowie des Gutscheins sind nur in spezieller Absprache mit dem Tätowierer/Geschäftsführer möglich.


§15  Ich verwende nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren. Ich informieren Dich/Euch nach der Tattoo-Sitzung ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird nach dem tätowieren auf Wunsch ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.


§16  Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Tätowierers Geschäftsführers des Studios Folge zu leisten. 


§17 Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo  Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer/Geschäftsführer das Recht, den Kunden aus dem Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

 

§18  Bei Terminabsprachen verlangen ich eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,- € bis maximal der Hälfte des Sitzungspreises, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Termine können bis spätestens 14 Tage vor Termin verschoben werden (schriftlich). Wird ein Termin nicht spätestens 3 Werktage vorher abgesagt, behalte ich die Anzahlung ein. Kann der Termin wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, schreibe ich die Anzahlung nur gut wenn ein ärztliches Attest (Krankschreibung) vorgelegt wird (Kopie reicht aus). Geschieht dies nicht, behalte ich die Anzahlung als Aufwandsendschädigung ein. Die ausgefallene Zeit (Verdienstausfall) wird dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Anzahlungen werden nicht zurück erstattet.


§19  Selbstgezeichnete Tattoo Vorlagen sind Eigentum des Tattoo Studios und dürfen nur nach Absprache mit dem Künstler (Urheber) weiter verwendet oder mitgenommen werden. Der Urheber ist nicht verpflichtet Kopien des Entwurfs herauszugeben bzw. weiterzugeben. Des Weiteren bleibt das Recht des Urhebers bei dem Urheber. Der Kunde erhält keine Rechte für die Motive (für Tätowierungen besteht ein Urheberrechtlicher Schutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG). Der Kunde willigt mit der Anerkenntnis der AGB’s ein, das Bildmaterial z.B. zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.


§20 Ich empfehle, das abgeheilte Tattoo nach ca. 4-6 Wochen dem Tätowierer zu zeigen bzw. zur empfohlenen Nachkontrolle zu erscheinen.


§21  Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.

 

§22  Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups), welche häufig vernarbt oder nicht gut gestochen sind.


§23 Unter Cover Ups sind Tätowierungen zu verstehen, die auf Wunsch des Kunden ganz oder teilweise eine bereits vorhandene Tätowierung des Kunden über- bzw. verdecken sowie umgestalten sollen.

Bei Cover Ups kann eine vollständige Abdeckung des ursprünglichen Tattoos durch den Auftragnehmer nicht gewährleistet werden.

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu Wechselwirkung mit der bereits vorhandenen und der neu eingebrachten Tattoofarbe, insbesondere aufgrund ästhetisch ungewollter Farbentwicklung oder unvorhersehbarer Hautreizungen, kommen kann.

Bei Cover Ups kann es zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen als ursprünglich angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden entsprechend zu tragen.

Nachstecharbeiten sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig.

 

§24  In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten.


§25  Das Tattoo wird unter aller hygienischen Vorschriften in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. 


§26  Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB’s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer/Geschäftsführer (Firma) sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

 

§26 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.

 

 

Tattoo Studio - Skin loves ink – Kirchenstrasse 47 – 25335 Elmshorn

E-Mail: Info@skinlovesink.de


www.skinlovesink.de